Immobilienverwaltung ist Vertrauenssache. In uns finden Sie einen zuverlässigen, vertrauenswürdigen und qualifizierten Partner. Ob Verwaltung von Wohneigentum oder Mietsonderverwaltung: Wir von der Fenger Hausverwaltung GmbH setzen unser Wissen und unsere Erfahrung jederzeit persönlich und aktiv für Sie und Ihre Immobilie ein. Mit hoher Einsatzbereitschaft und in partnerschaftlicher Zusammenarbeit sorgen wir für den Werterhalt Ihres Objekts.
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Link: Unsere Leistungen
- was der Eigentümer sieht: · Wirtschaftsplan · Wohngeldabrechnung · Evtl. Heizkostenabrechnung · Eigentümerversammlung · Rundschreiben / Kehrwochenplan/ Schneeplan · Individuelle Leistungen wie Beratung · Objektbegehungen
Link: Der Umfang der Verwaltung bestimmt sich grundsätzlich nach dem Gesetz und umfasst
dass, was man erst nach einem etwas tieferen Einblick in die Verwaltertätigkeit erkennt: · Vorbereitung der Eigentümerversammlung · Vorschlag für Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen · Ausschreibung /Angeboteinholung · Beratung und Vergabe der Arbeiten nach Beschluss der Eigentümer · Rechnungskontrolle · Belegprüfung · Ortstermine · Beiratsgespräche · Korrespondenz und Verträge · Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung · Mahnwesen beim Zahlungsverzug von Haus-/Wohngeldern
Link: Der Umfang der Verwaltung bestimmt sich grundsätzlich nach dem Gesetz und umfasst
dass, was man nicht sieht: · Verbuchen sämtlicher Geldein- und –Geldausgänge · Monatliche Sollstellung von Haus-/Wohngeldbeträgen · Bearbeiten von Lastschriftbuchungen · Überwachen von Zahlungseingängen · Mahnen, Mahnbescheid und ggfs. das gerichtliche Mahnverfahren · Verwalten von Geldmitteln auf den Konten der Wohnungseigentümergemeinschaft · Rechnungskontrolle · Anweisen und Veranlassen von Zahlungen · Gehaltszahlungen und Lohnbuchhaltung für Hausmeister etc. · Erstellen der erforderlichen Meldungen an Finanzamt, Krankenkasse etc. und abführen der entsprechenden Beträge · Errechnen und Anfordern beschlossener Sonderumlagen · Erstellen von Wohngeldabrechnungen, Wirtschaftplänen · Erstellen oder veranlassen von Heizkostenabrechnungen · Erfassen von Verbrauchswerten · Vorbereiten und Veranlassen von Handwerkerangeboten, Ausschreibung · Terminüberwachung · Einweisen von Hausmeister / Reinigungspersonal · Überwachen der Aufgaben Hausmeister/ Reinigungspersonal · Abschluss von Wartungs-, Versicherungs- und Versorgungsverträgen · Bearbeiten von Schlüsselbestellungen · Koordination bei Versicherungsschäden, Schadensbeseitigung, Sanierung und Abrechnung mit dem Versicherungsträger
Link: Der Umfang der Verwaltung bestimmt sich grundsätzlich nach dem Gesetz und umfasst
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